Erst und nur mit Zustandekommen eines Vertrags wird eine Provision in Höhe des von den Beteiligten
vereinbarten Bruttomonatsgehalts fällig; bei Teilzeit-Anstellungen jedoch in Höhe von mindestens 1.000,00 €.
Zudem steht eine weitere Provisionsvariante zur Verfügung.
Sprechen Sie mich bitte ggf. auf die Einzelheiten an!
zurück